Kanzlei am Torfweg
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 Rechtsanwältin Sandra Ziemes

  

Allgemeine Informationen  


Kosten:

Meine Tätigkeit rechne ich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.

Im Einzelfall kommt stattdessen eine Abrechnung auf Basis einer Vergütungsvereinbarung in Betracht.

Weitere Einzelheiten teile ich Ihnen auf Anfrage gerne mit. 




Beratungshilfe: 

Wenn Sie nach Ihren wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen nicht in der Lage sind, die Kosten für eine Rechtsberatung bzw. eine anwaltliche Vertretung zu tragen, steht Ihnen möglicherweise Beratungshilfe zu.

Diese müssen Sie vor einer Terminvereinbarung bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht beantragen.

Besteht ein Anspruch auf Beratungshilfe, wird Ihnen ein Beratungshilfeschein ausgehändigt.

Mit dem Beratungshilfeschein können Sie dann einen Termin in meiner Kanzlei vereinbaren.

Die Kosten für die Rechtsberatung bzw. die außergerichtliche Vertretung übernimmt in diesem Fall die Staatskasse. 

Gegenüber Ihnen rechne ich lediglich einen Eigenanteil von 15,00 € inklusive Mehrwertsteuer ab.